1. Offene Seminare
Leistung
Der Seminarpreis (zzgl. MwSt.) schließt Teilnehmerunterlagen,
Mittagessen oder Imbiss und Erfrischungen mit ein.
Anmeldung
Anmeldungen müssen schriftlich erfolgen (per Post, Fax, Online
Buchung, E-Mail). Bei allen Kursen ist die Teilnehmerzahl
begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs
berücksichtigt und schriftlich von uns mit Rechnung bestätigt.
Absagen bei offenen Seminaren
Mit der Anmeldung kommt der Seminarvertrag zu Stande. Ein
Rücktritt von Anmeldungen ist gegen eine Stornierungsgebühr
von Euro 50 möglich, soweit die Absage 14 Tage vor
Seminarbeginn bei uns eingeht. Im Falle einer späteren Absage
oder bei nicht Erscheinen eines Teilnehmers stellen wir die
volle Seminargebühr in Rechnung. Eine Rückerstattung schon
gezahlter Gebühr erfolgt dann nicht.
Ein Ersatzteilnehmer kann ohne Mehrkosten benannt werden.
Terminabsagen unsererseits aus organisatorischen Gründen (z.
B. zu geringe Teilnehmeranzahl / Krankheit ) behalten wir uns
vor. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet
oder es wird ein Alternativtermin angeboten. Weitergehende
Ansprüche seitens des Teilnehmers oder Bestellers bestehen
nicht.
Seminarabweichungen
Wir behalten uns vor, Seminarinhalte geringfügig zu ändern und
evtl. Terminverschiebungen vorzunehmen. Änderungen der
Tagungsstätte oder des Termins, falls erforderlich werden
spätestens 5 Tage vor Seminarbeginn mitgeteilt. Im Falle von
Terminverschiebungen oder nicht unbedeutenden örtlichen
Veränderungen der Tagungsstätte steht dem Teilnehmer das
Rücktrittsrecht zu. Die Gebühr wird dann voll rückerstattet,
bzw. die Zahlungspflicht entfällt.
2.
InHouse-Seminare (Firmenseminare)
Termin und eventuelle Modifikation der Themen erfolgen nach Absprache.
Geeignete Räumlichkeiten und Verpflegung werden vom Auftraggeber
organisiert. Die notwendige Präsentations- und Moderationstechnik
stellt je nach Absprache Kh.Pflug oder/und der Auftraggeber.
Absagen bei Firmenseminaren
Bei Absagen durch den Auftraggeber bis zu drei Wochen vor
Veranstaltungsbeginn ist ein Drittel, danach das volle Honorar/die
volle Gebühr/die vollen Nebenkosten zur Zahlung fällig. Terminabsagen
unsererseits aus organisatorischen Gründen (z. B. Krankheit ) behalten
wir uns vor. Bereits bezahlte Gebühren werden dann zurückerstattet
oder es wird ein Alternativtermin angeboten. Weitergehende Ansprüche
seitens des Auftraggebers bestehen nicht.
3. Allgemeine Bestimmungen
Fälligkeit und Verzug
Seminargebühren sind immer nach Erhalt der Rechnung sofort und ohne
Abzug (d.h. bei offenen Seminaren im Voraus) fällig. Der Verzug tritt
entsprechend §286 BGB spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang
der Rechnung ein, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb dieser 30 Tage
geleistet hat.
Copyright
Alle Rechte, auch die der Übersetzung, des Nachdrucks und der
Vervielfältigung der Seminarunterlagen oder von Teilen daraus, bleiben
uns vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf ohne unsere
schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke
der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung
elektronischer Systeme verarbeitet, verbreitet, vervielfältigt oder zu
öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die Teilnehmer sind nicht
befugt, ohne schriftliche Genehmigung der Seminarleitung, Kopien von
schriftlichem Material anzufertigen, Audio- oder Videobänder während
oder nach eines Seminars zu produzieren, Disketten oder ähnliche
Medien zu nutzen, um Inhalte der Seminare für sich und andere
weiterführend nutzbar zu machen. Verstöße hiergegen werden gerichtlich
geahndet.
Haftung und Schadensersatz
Karlheinz Pflug haftet bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit maximal
bis zur Höhe der Seminargebühren / des Honorars.
Form
Im Dienstvertrag sind sämtliche Rechte und Pflichten der
Vertragsparteien geregelt. Änderungen und Ergänzungen sind nur in
Schriftform und bei Bezugnahme auf diesen Vertrag wirksam und
beiderseitig zu unterzeichnen. Nachträge zu diesem Vertrag sind mit
Unterzeichnung Bestandteil des Vertrages. Auf das Vertragsverhältnis
sind die Bestimmungen des Vertrages und ergänzend das Recht der
Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Erfüllungsort und Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Geschäftssitz des
Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nicht
rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit durch einen späteren
Umstand verlieren oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden,
so wird hierdurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen Vertragsbestimmung oder zur
Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die,
soweit möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien
gewollt haben würden, sofern sie diesen Punkt bedacht hätten.
Erlenbach 06.06.2006